Vorsorge und Prävention

Check-Up 35 / Allgemeine Gesundheitsuntersuchung

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Patienten der GKV haben ab dem 18. Lebensjahr bis zum Ende des 35. Lebensjahres einmalig die Möglichkeit, eine Check-up-Untersuchung durchführen zu lassen. Ab einem Alter von 35 Jahren kann diese Untersuchung in einem Intervall von 3 Jahren erfolgen. Patienten der AOK, welche an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen und 45 Jahre oder älter sind, können den Check alle 2 Jahre durchführen lassen. Außerdem bietet die AOK ihren Patienten ab 60 Jahren den Check-up 60 plus an. Dieser umfasst im wesentlichen eine erweiterte Blutuntersuchung.

Die Gesundheitsuntersuchung soll zur Früherkennung und Vermeidung von chronischen und schwerwiegenden Erkrankungen dienen. Hierzu gehört das Screening auf Bluthochdruck, Diabetes mellitus und erhöhte Blutfettwerte. Der Fokus liegt demnach auf dem kardiovaskulärem Risikoprofil. 
Der Check umfasst eine Blutentnahme, Urinprobe, Anamnese und körperlich Untersuchung. In Abhängigkeit der Befunde können noch ein EKG, eine Lungenfunktion oder auch ein Ultraschall des Bauches erfolgen.

Der Check-up ab 35 kann zusammen mit einem Hautkrebsscreening erfolgen. Dies ist im Gegensatz zum Check allerdings alle zwei Jahre durchführbar.

Hautkrebsscreening

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Hierbei geht es um die Früherkennung von schwarzem und weißem Hautkrebs (Malignes Melanom, Basaliom, spinnzelluläres Karzinom). Hierzu muss die gesamte Haut am vollständig entkleideten Patienten untersucht werden.
Gesetzlich Versicherte haben ab 35 Jahren jedes zweite Jahr Anspruch auf diese Leistung. Eine Verknüpfung mit dem Check ist möglich und ratsam.
Weitere Informationen finden Sie in der Patientenleitlinie zur Hautkrebsprävention und unter www.hautkrebs-screening.de.

Krebsfrüherkennungsuntersuchung bei Männern

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Ab 45 Jahren können Männer 1x pro Kalenderjahr diese Untersuchung durchführen lassen. Hierbei liegt der Fokus auf einer gezielten Inspektion des äußeren Genitals, der Leistenlymphknoten sowie einer rektalen Untersuchung der Prostata. Ergänzend kann hier auch ein PSA-Screening zur Früherkennung des Prostatakarzinoms erfolgen. Dies ist allerdings keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (s. IGEL).

Programm zur Früherkennung von Darmkrebs

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Anspruch haben alle gesetzlich Krankenversicherten PatientInnen ab 50 Jahren. In unserer Praxis erfolgt ab diesem Alter eine einmalige Beratung über den Sinn und Ablauf des Screenings. 
Folgende Untersuchungen können dann durchgeführt werden:

  • Frauen von 50 - 54 Jahren können jährlich einen Test auf occultes Blut im Stuhl durchführen lassen. Dies erfolgt im Regelfall beim behandelnden Gynäkologen im Rahmen der jährlichen Vorsorgeuntersuchung
  • Männer von 50 - 54 Jahren haben die Wahl zwischen einem jährlichen Test auf occultes Blut im Stuhl oder einer Darmspiegelung (alle 10 Jahre) bei einem Internisten oder Gastroenterologen.
  • Frauen und Männer ab 55 Jahren haben die Wahl zwischen einem Test auf occultes Blut im Stuhl alle 2 Jahre oder maximal 2 Früherkennungs-Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren.

Bei auffälligen Stuhltests sollte eine Darmspiegelung erfolgen.

Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysma 

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Männer ab 65 Jahren haben einmalig Anspruch auf dieses Screening. Das Bauchaortenaneurysma ist eine Erweiterung der Bauchschlagader. Dies kann lange Zeit asymptomatisch und unentdeckt bleiben, jedoch besteht eine große Gefahr, dass ein solches Aneurysma sprichwörtlich aufplatzt (rupturiert) und es somit zu einem akut lebensbedrohlichen Zustand kommt, der letztlich häufig tödlich endet. Rechtzeitig erkannt kann eine Erweiterung der Bauchschlagader operativ versorgt werden.
Das Screening beinhaltet ein Beratungsgespräch und eine Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader.

Screening auf Hepatits-B- und Hepatits-C-Infektion

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Hepatitis-B und -C sind Viruserkrankungen. Die Übertragung erfolgt beispielsweise durch infektiöse Materialien wie Blut oder auch durch sexuellen Kontakt. Gegen Hepatitis-B gibt es die Möglichkeit einer Schutzimpfung. Die STIKO empfiehlt diese Impfung auch bereits seit längerem für Säuglinge und Kinder. Gegen Hepatitis C existiert bisher kein Impfstoff. Beide Erkrankungen können zu einer chronischen schweren Störung der Leberfunktion führen und damit den ganzen Körper beeinträchtigen. Für beide Virushepatitiden gibt es spezifische Therapiemöglichkeiten. Viele Infektionen bleiben jedoch lange Zeit unentdeckt. Daher gibt es die Möglichkeit des Screenings.
Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren können diese Untersuchung einmalig im Leben mit einer Gesundheitsuntersuchung (Check-up) verknüpfen.

DMP - Behandlungsprogramme

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DMP steht für "Disease Management Program". Diese strukturierten Behandlungsprogramme werden im hausärztlichen Bereich aktuell für vier Erkrankungen angeboten:

  • Koronare Herzkrankheit (KHK)
  • Asthma bronchiale
  • COPD
  • Diabetes mellitus Typ 2


Diese Programme dienen dazu die o.g. chronischen Erkrankungen möglichst gut zu behandeln und auf Veränderungen schnell reagieren zu können indem ggfs. die Medikation optimiert wird oder andere Fachärzte hinzugezogen werden. So sollen abwendbare Komplikationen, unnötige Krankenhausaufenthalte und Folgeschäden vermieden werden.

Wenn eine der Erkrankungen bei Ihnen besteht oder diagnostiziert wird, bieten wir Ihnen die Aufnahme in das entsprechende DMP an. Hierzu müssen Sie ein Formular unterzeichnen, welches an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Mit ihrer Unterschrift verpflichten Sie sich, unsere Praxis 1x pro Quartal für eine Kontrolluntersuchung aufzusuchen. Die Untersuchungsergebnisse werden an die Krankenkasse übermittelt.

Eine Teilnahme am DMP ist nicht verpflichtend. Allerdings sind diese Maßnahmen für eine strukturierte und kontinuierliche Behandlung sehr sinnvoll. Wir sind davon überzeugt, dass durch die Programme ein positiver Einfluss auf Ihren individuellen Krankheitsverlauf genommen werden kann. 

Impfungen

In Deutschland werden die Impfempfehlungen für die Bevölkerung von der beim RKI ansässigen STIKO (ständige Impfkommission) herausgegeben. Alle hier empfohlenen Impfungen sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Bei privaten Versicherungen werden diese Impfungen im Regelfall auch übernommen (Ausnahmen mögen bei besonderen Vertragskonditionen bestehen).

Die hier zusammengetragenen Informationen wurden den Empfehlungen der STIKO entnommen.
Quelle: Epidemiologisches Bulletin 04/2022, zu finden auf der Seite des RKI, hier klicken.

Masern/Mumps/Röteln

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Alle ab 1970 geborenen Menschen sollten mindestens 1x gegen Masern geimpft sein. Für Personen, die im Gesundheitswesen und in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten bzw. diese Besuchen (z.B. Schüler), besteht eine Impfpflicht. Hier müssen 2 Impfungen gegen Masern vorgewiesen werden. Säuglinge/Kleinkinder können und sollten ab einem Alter von 11 Monaten geimpft werden.
Warum gleich drei Krankheiten auf einmal? Es gibt aktuell keinen monovalenten Masernimpfstoff. Außerdem sind sowohl Mumps als auch Röteln durch die Impfung vermeidbare Erkrankungen, die große Probleme und Langzeitschäden mit sich bringen können. Röteln sind besonders für schwangere Frauen aufgrund der Rötelnembryopathie eine Gefahr,  Mumps kann bei Männern zu Infertilität führen. Aus diesem Grund ist es sehr ratsam, auch gegen diese Erkrankungen zu impfen.

WICHTIG: Der MMR-Impfstoff ist eine Lebendimpfstoff. D.h., es werden abgeschwächte Masernviren geimpft. Diese können in sehr seltenen Fällen tatsächlich ein masernähnliches Krankheitsbild verursachen. Außerdem ist die Reaktogenität im Vergleich zu Totimpfungen (bspw. Tetanus) etwas erhöht, so wie wir es mittlerweile auch von den mRNA- und Vektorimpfstoffen gegen Covid-19 kennen.
Bei einem Lebendimpfstoff muss mindestens ein Abstand von 4 Wochen zur nächsten Impfung eingehalten werden.,

Windpocken - Varizellen

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Windpocken sind eine der bekanntesten Kinderkrankheiten. Seit einigen Jahren gibt es eine Impfung gegen das Varizella-Zoster-Virus (VZV). Diese Impfung wird allen Säuglingen und Kindern empfohlen. Zur Grundimmunisierung werden 2 Impfstoffdosen im Alter von 11 und 15 Monaten verabreicht. Häufig erfolgt die Impfung simultan mit der MMR-Impfung. Bei allen Kindern und Jugendlichen ohne Varizellen-Impfung oder -Infektion in der Vergangenheit sollte die Impfung nachgeholt werden. 

Die zweimalige Impfung ist darüber hinaus bei seronegativen Personen indiziert, die in medizinischen Einrichtungen, in Einrichtungen der Pflege, in Gemeinschaftseinrichtungen oder in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von AsylbewerberInnen, Ausreisepflichtigen und Flüchtlingen tätig sind oder tätigkeitsbedingt Kontakt zu potenziell infektiösem Material haben.

Warum sollte die Impfung erfolgen? 
Zum eine kann eine akute Windpockeninfektion sehr unangenehm werden und ist hochgradig infektiös. Das von Ihnen verursachte Hautbild kann bspw. zu Vernarbungen führen. Zum anderen persistiert das Varizella-Zoster-Virus in unseren Nervenzellen und kann in Zukunft Herpes Zoster, die so genannte Gürtelrose, auslösen.

WICHTIG: Der Varizellen-Impfstoff ist eine Lebendimpfstoff. D.h. es werden abgeschwächte Impfviren injiziert. Diese können in sehr seltenen Fällen tatsächlich ein windpockenähnliches Krankheitsbild verursachen. Außerdem ist die Reaktogenität im Vergleich zu Totimpfungen (bspw. Tetanus) etwas erhöht.
Bei einem Lebendimpfstoff muss mindestens ein Abstand von 4 Wochen zur nächsten Impfung eingehalten werden.

Tetanusimpfung kombiniert mit Tetanus-Diphterie-Pertussis-Polio

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Wundstarrkrampf, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sind Erkrankungen die in Deutschland nicht mehr häufig sind, sogar zum Teil als in Deutschland ausgerottet gelten. Aber aufgrund von Impfmüdigkeit treten immer wieder vereinzelt Fälle dieser Erkrankungen auf.
Der Beginn der Grundimmunisierung wird von der STIKO allen Säuglingen ab dem 2. Lebensmonat empfohlen. Auffrischungsimpfungen sind im Erwachsenenalter lediglich alle 10 Jahre erforderlich.

Besonders Tetanusbakterien lauern überall: eine Schürfwunde nach einem Fahrradsturz, eine Schnittwunde bei der Gartenarbeit. Diese kleinen Verletzungen sind die Eintrittspforte für Tetanus. Das ist vermeidbar.

Keuchhusten ist ebenfalls eine Erkrankung, der heute wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Dabei kommt es aufgrund von zu niedrigen Impfquoten immer wieder zu Ausbrüchen, beispielsweise in Gemeinschaftseinrichtungen. Dies ist auch der Grund, weshalb die Keuchhustenimpfung aktuell allen Schwangeren zu Beginn des 3. Trimenons (ab der 28. SSW) empfohlen wird, unabhängig davon, wie weit die letzte Impfung zurückliegt und in jeder Schwangerschaft!

Die WHO hat Europa 2002 als frei von Polio-Wildviren zertifiziert. Der Plan, die Polio komplett auszurotten, ist jedoch leider bisher noch nicht gelungen. Es gibt weiterhin Endemiegebiete. Aufgrund einer immer besser vernetzten und mobileren Weltgesellschaft ist es daher auch weiterhin wichtig gegen Polio zu impfen.

Humane Papillomaviren - HPV

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Gegen Krebs kann man nicht impfen. Aber es gibt Krebserkrankungen, die durch Virusinfektionen ausgelöst werden können. Humane Papillomaviren sind bspw. für viele Fälle von Gebärmutterhalskrebs bei Frauen und Peniskarzinomen bei Männern verantwortlich. Mit der HPV-Impfung kann das Risiko für diese Erkrankungen wesentlich reduziert werden. Leider ist die Impfquote in Deutschland immer noch sehr gering.
Die STIKO empfiehlt die Impfung allen Mädchen und Jungen ab 9 Jahren. Es ist wichtig, diese Impfung frühzeitig durchzuführen, denn HP-Viren werden vor allem bei sexueller Aktivität übertragen. Bereits 20% der Jugendlichen haben im Alter von 14 Jahren bereits Erfahrungen mit Intimpetting gemacht. Hierbei kann HPV bereits übertragen werden. Das größte präventive Potential der Impfung wird vor einer möglichen Übertragung ausgeschöpft.

FrühsommerMeningoenzephalitis FSME - "Zeckenimpfung"

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FSME ist ein Virus, welches von Zecken übertragen wird. Die "Zeckensaison" liegt besonders in den Monaten Mai bis November.
Das RKI weist auf seiner Website entsprechende Risikogebiete aus. Demnach ist besonders der Süden Deutschlands ein solches Risikogebiet. Mittlerweile gibt es in 11 Bundesländern Risikogebiete. Es zeichnet sich in den letzten Jahren ab, dass auch immer mehr nördliche Kreise zu Risikogebieten erklärt werden.
Die STIKO empfiehlt diese Impfung allen, die in einem Risikogebiet wohnen oder ein solches bereisen und außerdem Menschen, die beruflich exponiert sind (Land- und Forstwirtschaft). Die Impfung ist ab 1 Jahr möglich.
Die Grundimmunisierung erfolgt mit drei Impfstoffdosen im Abstand von 0, 1-3, 5-12 Monaten. Die 1. Auffrischung sollte 3 Jahre nach der 3. Dosis erfolgen. Weitere Auffrischungen erfolgen dann alle 3-5 Jahre je nach Alter und Impfstoff.

Eine Impfung gegen Borreliose, welche auch von Zecken übertragen wird, gibt es bisher nicht.
Während FSME bereits direkt nach dem Zeckenstich übertragen werden kann dauert dies bei Borreliose i.d.R. mehrere Stunden. Deshalb sollte die Zecke möglichst rasch, nachdem sie entdeckt wurde, entfernt werden. Entwickelt sich um die Stichstelle im Verlauf eine Rötung (auch Wanderröte genannt), kann dies Hinweis auf eine Borreliose sein. Bitte stellen Sie sich in diesem Fall zur Untersuchung bei einem Arzt vor, ggfs. benötigen Sie ein Antibiotikum.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.zecken.de

Pneumokokken - Impfung gegen "Lungenentzündung"

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Pneumokokken sind Bakterien, die nicht nur Lungenentzündungen sondern auch lebensbedrohliche Blutvergiftungen auslösen können. Eine Impfung wird bei Säuglingen bereits ab dem 2. Lebensmonat empfohlen.
Weiterhin sollten alle Personen ab 60 Jahren, sowie Menschen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung (Immundefekte, Diabetes Mellitus, COPD etc.) immunisiert werden.

Gürtelrose - Herpes Zoster

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Die Gürtelrose ist eine Reaktivierung einer in der Vergangenheit durchgemachten Windpockeninfektion. Im Regelfall bleibt diese auf ein Hautareal (sog. Dermatom) begrenzt. Die Erkrankung ist äußerst unangenehm und schmerzhaft. Außerdem ist das Sekret der Bläschen auf der Haut hoch infektiös und kann bei aeronegativen und ungeimpften Personen die Windpocken auslösen.
Eine Impfung wird allen Menschen ab 60 Jahren empfohlen. Außerdem sollten sich Personen ab 50 Jahren ebenfalls impfen lassen, wenn sie an einer chronischen Erkrankung wie Diabetes, Immundefekten, chronischer Niereninsuffizienz, COPD etc. leiden.
Für die Grundimmunisierung sind 2 Impfdosen im Abstand von 2-6 Monaten nötig.
WICHTIG: Die zweite Impfung muss innerhalb  von 6 Monaten nach der ersten Dosis verabreicht werden. Anderenfalls muss der Impfzyklus wieder von vorne begonnen werden.

Influenza - Grippe

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Die Grippeimpfung ist eine saisonale Impfung. Sie sollte für bestimmte Indikationsgruppen jährlich erfolgen. Der optimale Zeitpunkt für eine Impfung ist frühestens im Oktober, da der Höhepunkt der Grippewelle in Deutschland erfahrungsgemäß im Februar erreicht ist. Wird zu früh geimpft kann der Impfschutz zu diesem Zeitpunkt bereits nachlassen.
Diese Impfung wird folgenden Personen empfohlen:

  • allen Menschen ab 60 Jahren
  • BewohnerInnen von Alters- und Pflegeheimen
  • Schwangeren ab dem 2. Trimenon
  • Personen > 6 Monate mit Gefährdung infolge einer Grunderkrankung, z. B. .: chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (COPD, Asthma), KHK, Immundefizienz, Diabetes und andere Stoffwechselerkrankungen, Leber- und Nierenerkrankungen,  chronische neurologische Erkrankungen (MS), HIV-Infektion
  • Betreuungspersonen von o.g. Risikopatienten
  • medizinischem Personal
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr (Einzelhandel)


Immunkompetente Kinder und Erwachsene unter 60 Jahren ohne Vorerkrankungen und ohne entsprechendes berufliches Risiko sind nicht in der Indikationsgruppe der STIKO erfasst. Eine Grippeimpfung ist hier zwar zulässig, jedoch nicht zu Lasten der Krankenkasse. Viele Krankenkassen erstatten jedoch die Kosten für die Grippeschutzimpfung nachträglich. Sie können dies auch gern im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse klären.
In besonderen Situationen, wenn z.B. eine besonders schwere Epidemie zu erwarten ist, kann sich diese Empfehlung ändern (bspw. im Rahmen von Empfehlungen der Gesundheitsbehörden auf Basis von Pandemieplänen).

Haemophilus Influenza Typ B - Hib

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Die Impfung gegen Hib erfolgt in der Regel mit der 6-Fach-Impfung im Säuglingsalter. Zur Grundimmunisierung sind 3 Impfungen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten empfohlen. 
Außerdem sollten Personen mit funktioneller oder anatomischer Asplenie gegen Hib geimpft werden (bspw. Sichelzellanämie oder nach Entfernung der Milz).

Hepatitis A und B

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Die Hepatitis-B-Impfung erfolgt bei Säuglingen und Kindern als Standardimpfung mit der 6-Fach-Impfung im Alter von 2, 4 und 11 Monaten.

Außerdem erfolgt die Impfung gegen Hepatitis A und B aufgrund von Reisen, aus beruflicher Indikation und als Indikationsimpfung für Risikogruppen. Bei Fragen diesbezüglich sprechen Sie uns gern an.

Meningokokken

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Die Meningokokken-C-Impfung ist eine empfohlene Standardimpfung für Kinder im Alter von 12 Monaten. 

Außerdem sollten Menschen mit angeborener oder erworbener Immundefizienz sowie mit anatomischer und funktioneller Asplenie mit einem Meningokokken-ACWY-Konjugat-Impfstoff und einem Meningokokken-B-Impfstoff geimpft werden.

Als Reiseimpfung wird diese Impfung, je nach Ziel und Art der Reise, empfohlen.

Praxis Wessel

Hausärzte in Himmelsthür

Adresse

Winkelstraße 8a
31137 Hildesheim